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Architektur Leistungen
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Projektabwicklung
Mit der Konzepterstellung beginnt der eigentliche Entwurfsprozess. Im Erstgespräch mit dder Bauherrschaft werden alle wichtigen Fragen erläutert. Welches Budget steht zur Verfügung, Was sind die eigentlichen Anforderungen und Wünsche? In welcher Form möchte man sich verändern? Worauf soll besonderer Wert gelegt werden? Mit vwelchen Materialien soll gebaut werden? Wie sind die baurechtlichen Vorlagen? Gibt es einen Bebauungsplan und/ oder Örtliche Bauvorschriften wie Orstgestaltungssatzungen, die zu berücksichtigen sind?
Ist die Grundlagenermittlung abgeschlossen, beginnt der eigentliche Entwurfsprozess mit dem Vorentwurf. Dabei werden erste Skizzen angefertigt, um die Grundflächen, das Raumprogramm und die Kubatur eines Gebäudes darzustellen. Mit räumlichen Darstellungen können diese Schritte verdeutlicht werden. Auf Kundenwunsch kann eine graphische 3D-Simulierung oder ein kleines Massenmodell erstellt werden. Begleitend dazu erfolgt die Kostenschätzung nach DIN 276. Bereits in dieser Phase kann eine Bauvoranfrage beim zuständigen Planungsamt gestellt werden, um den weiteren Planungsprozess gesichert anzugehen. Ebenso wichtig sind erste Gespräche mit den jeweils erforderlichen Fachingenieuren wie Statik, Bauphysik, Schall- oder Brandschutz.
Wenn alles passt und diese Leistung in sich abgeschlossen ist, beginnt die Entwurfsplanung. Dabei wird die Planung insgesamt vertieft und konkretisiert. Wohn- und Nutzflächen werden genau ermittelt. Baurechtlichen Fragen wie zulässige Grund- und Abstandsflächen werden dabei präzisiert und erforderlichenfalls angepasst. In dieser Phase wird die bereits genauere Kostenberechnung durchgeführt. Erste Kostenanfragen können bei Bedarf hier bereits durchgeführt werden. Änderungen oder “geheime” Kundenwünsche können jetzt noch problemlos vorgenommen werden. Auch fließt in dieser Phase bereits die Grundplanung der beteiligten Fachingenieure ein. Mit Abschluss dieser Leistungsphase erhält der Auftraggeber (AG) eine Dokumentation der bisherigen Leistung – gleiches gilt auch für den Vorentwurf!
Danach erfolgt die Genehmigungsplanung als eigenständige Leistung. Hierbei wird der Entwurf u.a. mit Lageplan und schriftlichem Bauantrag ergänzt und beim Bauamt eingereicht. Gegebenenfalls kann hierbei (wie auch bei der möglichen Bauvoranfrage) ein Antrag auf Abweichung oder Befreiung von örtlichen Bauvorschriften gestellt werden. Dies kann gerade bei älteren und unzeitgemäßen Bebauungsplänen erforderlich sein, um eine optimierte und sinnvolle Planung verwirklichen zu können. Ideal ist dabei die frühzeitige Abstimmung mit den Baurechtsbehörden, da dies das öffentliche Baurecht betrifft und daher schlüssig begründet sein sollte. Die Genehmigungsphase dauert i.d.R. 3 Monate, wenn die Unterlagen vollständig eingereicht sind.
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Über 30 Jahre Bau-Erfahrung
In über 30 Jahren habe ich meine Erfahrungen in verschiedenen Disziplinen gesammelt. Begonnen habe ich mit dem “klassischen” Wohngsbau und mit städtebaulichen Projekten und Wettbewerben. Bei Wohnhäusern hatte es sich i.d.R. immer um individuelle und innovative Lösungen gehandelt, mit der Absicht, das Beste aus dem Baugrundstück und dem jeweiligen Budget herauszuholen.
Zugeschnitten auf die persönlichen Bedürfnisse und Wünsche meiner Auftraggeber entstanden oftmals einzigartige Projekte in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit. Vom ersten Gespräch an. Und nicht selten entstanden daraus wertvolle Freundschaften.
Bei späteren Großprojekten im Bereich Industrie- Gewerbe- und Wohnungsbau für Büros in Gaggenau, Stuttgart und München in verschiedenen Positionen wurde mir meine teamorientierte und verantwortungsbewusste Arbeitsweise sehr zum Vorteil. Gerade im Kreise vieler Projektbeteiligter mit unterschiedlichen Interessen und Spezifikationen bei immerzu hohem Qualitätsanspruch.